Veröffentlicht: 13.06.2024
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren - Öffentliche Planauflage
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB): Bahnhofumbau Zuoz

Gesuchstellerin: Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur

Gemeinde: Zuoz

Gegenstand: Bahnhofumbau Zuoz

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 13. Juni 2024 bis 16. August 2024 an folgenden Stellen eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Zuoz, Plaz 6, 7524 Zuoz (Einsicht zu den ordentlichen Öffnungszeiten)
- Die Unterlagen sind auch elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar

Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).

Enteignung:
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung öffentlicher Verkehr
Chur, 13.06.2024
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