Bekanntmachung

Bäume und Sträucher zurückschneiden

Alle Anstösser an öffentliche Strassen und Wege werden hiermit ersucht, die Äste von Sträuchern und Bäumen zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hineinragen, müssen

a) bei Strassen auf eine Höhe von 5 m
b) bei Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m

zurückgeschnitten werden (Art. 19 Strassengesetz der Gemeinde Zuoz).

Wir bitten die Eigentümer, dafür besorgt zu sein, dass dies bis zum 31. Oktober 2024 erledigt wird.
Nach diesem Datum wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen.

Zuoz, im Oktober 2024                                
Der Gemeinderat von Zuoz

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