In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 18. und 19. März 2026 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Totalrevision der Ortsplanung
Auflageakten:
Baugesetz
Zonenplan Dorf 1:2'000
Zonenplan Curtinatscha – Pradels 1:2'000
Zonenplan Nord 1:10'000
Zonenplan Süd 1:10'000
Genereller Gestaltungsplan Dorfkern – Lyceum Alpinum 1:1'000
Genereller Gestaltungsplan Castell 1:1'000
Genereller Gestaltungsplan Golfplatz 1:2'000
Genereller Gestaltungsplan 5'000 1:5'000
Genereller Erschliessungsplan Verkehr Dorf 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan Verkehr Curtinatscha – Pradels 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung Dorf 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung Curtinatscha – Pradels 1:2'000
Genereller Erschliessungsplan Nord 1:10'000
Genereller Erschliessungsplan Süd 1:10'000
Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)
Weitere Anhänge und Beilagen
Auflagefrist:
Vom 5. Mai 2026 bis 19. Juni 2026
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Zuoz
während der Öffnungszeiten, Tel. +41 81 851 22 22
sowie auf der Website der Gemeinde www.zuoz.ch
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Zuoz, 5. Mai 2026
Der Gemeinderat Zuoz