Gemeinde Zuoz

Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt.

Gegenstand: Totalrevision der Ortsplanung

Auflageakten Ortsplanung: 

Grundlagen:                             

KRL (nicht Bestandteil der Mitwirkungsauflage)

Mit der Aktenauflage werden alle in der Nutzungsplanung mittels grundeigentümer-verbindlichen Festsetzungen umgesetzten Bundesinventarflächen verbindlich festgelegt.

Auflagefrist:
30 Tage (vom 17. September bis 17. Oktober 2024.)

Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Zuoz
während der regulären Öffnungszeiten

Informationsveranstaltung:
Montag, 30. September 2024, 19:00 Uhr
Turnhalle der Primarschule Zuoz

Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist über die Homepage der Gemeinde (www.zuoz.ch) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeinderat schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Zuoz, 17. September 2024
Der Gemeinderat von Zuoz
Der Präsident: Romeo Cusini
Der Gemeindeschreiber: Patrick Steger

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