Mitteilungen Gemeindeversammlungen 24. Juni 2026

Zuoz genehmigt die Jahresrechnung 2025


40 Stimmberechtigte haben an der Gemeindeversammlung von gestern Abend die Jahresrechnung 2025 einstimmig genehmigt. Zudem hat die Versammlung beschlossen, dem Gemeinderat die Kompetenz zu erteilen, mögliche Verkäufe von Gemeindeland zu behandeln.

Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Die Jahresrechnung schliesst mit Ausgaben in der Höhe von CHF 13'091'683.42 und Einnahmen von CHF 13'118'178.50 mit einem Einnahmenüberschuss von CHF 26'495.08 ab. Dies nach ordentlichen und ausserordentlichen Abschreibungen in der Höhe von insgesamt CHF 1’636’054.29.

Die Nettoinvestitionen im Jahr 2025 belaufen sich auf CHF 4'392'233.49. Mit diesem Betrag konnten verschiedene Projekte realisiert werden. Per 31. Dezember 2025 verfügt die Gemeinde Zuoz über eine gute Finanzsubstanz mit Schulden von CHF 6.0 Millionen. Der operative Cashflow, der sich aus dem Überschuss der Einnahmen, der Abschreibungen und der Einlagen/Entnahmen der Spezialfinanzierungen zusammensetzt, beläuft sich auf CHF 2'133'518.13.

In der Gewerbezone (Resgia/Curtinellas) hat die Gemeinde Zuoz im Laufe der Jahre verschiedene Baurechte erteilt, um das einheimische Gewerbe zu fördern. Baurechte haben eine bestimmte Dauer und es besteht die Möglichkeit, dass Inhaberinnen und Inhaber von Baurechten diese nicht verlängern. In diesem Fall wäre die Gemeinde verpflichtet, die mit Baurecht errichteten Gebäude zu übernehmen und die Kosten gemäss abgeschlossenen Verträgen zu entschädigen. Der Gemeinderat hat die Absicht, mögliche Landverkäufe mit Eigentümerinnen und Eigentümern zu verhandeln, die auf dem Land mit einem Baurecht gebaut haben. Damit soll dem einheimischen Handwerk die Möglichkeit geboten werden, sich weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Verkauf an Vorbehalte gebunden sein muss, die ausschliessen, dass dieses Land zu Spekulationsobjekten wird. Die Gemeindeversammlung unterstützt diese Haltung und erteilt dem Gemeinderat mit grosser Mehrheit die Kompetenz, mit Interessierten zu verhandeln. Die Kompetenz zur Beschlussfassung über einen Verkauf bleibt bei der Gemeindeversammlung.

Zuoz, 25. Juni 2026/PS

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