Veröffentlicht: 13.10.2020
- Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
- In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zuoz statt.
Gegenstand der Teilrevision: Umsetzung kommunales Zweitwohnungsgesetz Zuoz
Auflageakten Ortsplanung:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
13. Oktober bis 13. November 2020 (30 Tage)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Zuoz während den ordentlichen Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Gemeindehomepage (www.zuoz.ch) digital aufgeschaltet.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. - Der Gemeinderat von Zuoz
- 13. Oktober 2020
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