Einwohneramt

Dreh- und Angelpunkt der Gemeindeverwaltung

Das Einwohneramt ist das eigentliche Empfangsbüro der Gemeinde und ist für viele Aufgaben zuständig, unter anderem:

  • Anmeldungen in Zuoz
  • Abmeldungen aus Zuoz
  • Adressänderungen innerhalb von Zuoz
  • Anträge für die Identitätskarte
  • Ausstellungen und Verlängerungen von Einheimischenausweisen
  • Ausstellungen und Verlängerungen von Heimatausweisen/Wohnsitzausweisen
  • Ausländerbewilligungen (Beantragung/Verlängerung/Änderung)
  • Wohnsitzbescheinigungen
  • Adressauskünfte im Rahmen des Datenschutzes
  • Führen des Stimmregisters
  • Fundbüro
  • Führung des Hunderegisters
  • Vollzug des Krankenkassenobligatoriums / Bearbeiten der Krankenkassenbefreiungen
  • Telefonzentrale und Auskünfte
  • Vereina-Tickets
  • Kehrichtplomben

Für einige dieser Dienstleistungen stehen Ihnen in unserem Online-Schalter entsprechende Formulare zur Verfügung. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns Anträge elektronisch übermitteln.

Kontakt

Tina Gruber
Leiterin Einwohneramt
+41 81 851 22 22
t.gruber@zuoz.ch

An- & Abmeldung

Anmeldung in Zuoz

Wir bitten Sie, sich persönlich innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizerinnen und Schweizer mit festem Wohnsitz

  • Heimatschein
  • Krankenkassennachweis KVG (Police)
  • Gebühr: CHF 20.– Einzelperson / CHF 30.– Familie

Schweizerinnen und Schweizer mit Wochenaufenthalt

  • Wohnsitzausweis/Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde
  • Krankenkassennachweis KVG (Police)
  • Gebühr: CHF 20.– Einzelperson / CHF 30.– Familie

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • gültiger Reisepass oder gültige ID-Karte
  • Gesuchsformular
  • Krankenkassennachweis KVG (Police), sofern vorhanden
  • Gebühr: diese wird von der Kantonalen Fremdenpolizei verrechnet, erst bei Eingang der Bewilligung

Fremdenpolizei Graubünden
Weitere Informationen über die Gesuchsformulare (A1, A2, B1, B2) finden Sie auf der Webseite der Fremdenpolizei Graubünden www.apz.gr.ch. Alle notwendigen Formulare können dort direkt heruntergeladen werden.

Abmeldung aus Zuoz

Wir bitten Sie, sich persönlich innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizerinnen und Schweizer mit festem Wohnsitz

  • Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis) oder Pass/ID

Schweizerinnen und Schweizer mit Wochenaufenthalt

  • Schriftenempfangsschein (Wochenaufenthaltsausweis)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis

Abmeldungen ins Ausland

Wichtig bei schweizer Bürger und Personen mit einer B- oder C-Bewilligung
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Einwohner- und dem Steueramt Kontakt auf.

eUmzug An- und Abmeldungen / Adressänderungen

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich auch bequem online unter www.eumzug.swiss an-, ab- und ummelden. Bitte zusätzlich unser Anmeldeformular ausfüllen und diesen zusammen mit einer Kopie der Kankenkassenpolice an info@zuoz.ch schicken. eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Ausweise & Auszüge

Einheimischenausweis

Sind Sie mit dem Heimatschein in unserer Gemeinde angemeldet, können Sie einen Einheimischenausweis beim Einwohneramt erstellen lassen. Dazu wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Alte und abgelaufene Einheimischenausweise sind immer mitzubringen. Der Einheimischenausweis ist jeweils ein Jahr gültig und nach Ablauf dieser Zeit durch das Einwohneramt wieder verlängern zu lassen.

Preis Einheimischenausweis    

  • Erstellen Einheimischenausweis: CHF 10.–
  • Verlängerungen: kostenlos

Adresswechsel

Adressänderungen innerhalb von Zuoz müssen beim Einwohneramt innert 14 Tagen gemeldet werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich eine Kopie vom Pass oder der Identitätskarte benötigt.

eUmzug
Der Adresswechsel kann auch via eUmzug übermittelt werden. Wir danken Ihnen, wenn Sie den elektronischen Weg benutzen.

Geburt

Ist ein Kind zu Hause geboren worden, muss dies sofort dem Zivilstandsamt Oberengadin in St. Moritz (T +41 81 836 30 80) gemeldet werden. Geburten in Spitälern werden durch die betreffende Verwaltung gemeldet.

Für Mutterschaftsentschädigung und Kinderzulagen muss bei der zuständigen AHV-Kasse über den Arbeitgeber ein Gesuch gestellt werden. Bei Arbeitslosigkeit werden keine Kinder-zulagen ausgerichtet.

Todesfall

Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mit-geteilt werden. Aussergewöhnliche Todesfälle als Folge von Unfall usw. sind in jedem Fall der Kantonspolizei zu melden.

Jeder Todesfall ist von den nächsten Angehörigen sofort dem Zivilstandsamt Oberengadin in St. Moritz (T +41 81 836 30 80) und der Wohnsitzgemeinde zu melden.

Heimatausweis/Wohnsitz­ausweis

Sie sind als Wochenaufenthalter in unserer Gemeinde angemeldet. Bei der Anmeldung müssen Sie den Heimatausweis/Wohnsitzausweis beim Einwohneramt abgeben. Dieser Ausweis ist meistens 1 Jahr gültig (für Studenten 3 Jahre) und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Bei Ablauf dieses Ausweises sind Sie verpflichtet, diesen verlängern zu lassen oder einen neuen bei Ihrer Wohngemeinde zu beantragen.

Preis Heimatausweis/Wohnsitzausweis

  • Heimatausweis/Wohnsitzausweis: CHF 20.–
  • Verlängerung: keine Kosten

Strafregisterauszug

Ein Strafregisterauszug kann direkt im Internet unter www.strafregister.admin.ch bestellt werden. Für Auskünfte steht Ihnen unser Einwohneramt unter T +41 81 851 22 22 gerne zur Verfügung.

Personenstandsausweis

Ein Personenstandsausweis kann direkt beim zuständigen Zivilstandsamt der Region Maloja bestellt werden.

Pass & Identitätskarte

Schweizer Pass (biometrischer Ausweis)

Seit 1. März 2010 ist der Schweizer Pass mit biometrischen Daten direkt in einem der folgenden Ausweiszentren zu beantragen:

Regionales Ausweiszentrum Zernez
Gemeindehaus
Urtatsch 147A
CH-7530 Zernez
+41 81 851 44 00
www.schweizerpass.ch 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
CH-7002 Chur
+41 81 257 52 20
www.gr.ch

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Identitätskarte

Identitätskarten können direkt beim Einwohneramt beantragt werden oder bei den oben erwähnten Ausweiszentren. Alte Identitätskarten sind immer mitzubringen. Der Verlust von Identitätskarten ist persönlich bei der Kantonspolizei zu melden, wo eine Verlustanzeige auf-genommen wird. Neue Identitätskarten werden nur beim Vorliegen einer Verlustanzeige ausgestellt.

Gültigkeit

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre für Erwachsene und 5 Jahre für Kinder bis 18 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen werden keine Verlängerungen mehr gemacht, sondern neue Dokumente ausgestellt.

Preise Identitätskarte, inkl. Porto

  • Kinder bis 18 Jahre: CHF 35.–
  • Erwachsene ab 18 Jahren: CHF 70.–

Handlungsfähigkeitszeugnis

KESB Engadin/Südtäler
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Hauptsitz Samedan
Quadratscha 1
7503 Samedan

+41 81 257 62 90
engadin-suedtaeler@kesb.gr.ch 
 

Krankenversicherung

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG und Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung KPVG sind die Gemeinden für den Vollzug der Versicherungspflicht zuständig. Das KVG regelt die obligatorische Krankenversicherung für die ganze Bevölkerung in der Schweiz. Grundsätzlich müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer anerkannten schweizerischen Krankenkasse versichern.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Einwohneramt über den Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Arbeitnehmer mit L- oder B-Bewilligung schriftlich zu informieren (Name, Vorname, Geburtsdatum, Name und Agentur der Krankenversicherung, Vetragsart). Ebenso haben sie jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Voraus der Einwohnerkontrolle zu melden. Diese Meldepflicht betrifft den Status der Krankenversicherungspflicht und verfällt nicht mit dem Erhalt der Arbeitsbewilligung.

Krankenversicherungsobligatorium für Grenzgänger

Personen mit einer Grenzgängerbewilligung können innerhalb von drei Monaten ab Gültigkeitsdatum ihrer Arbeitsbewilligung zwischen einer Schweizer oder ausländischen Krankenversicherung wählen. Je nach Wahl ergibt sich folgendes Vorgehen:

Versicherung im Wohnstaat

Die Person muss sich innerhalb der dreimonatigen Frist mit einem Gesuchsformular vom Schweizer Krankenversicherungsobligatorium befreien lassen. Zusammen mit dem Gesuchsformular ist ein Nachweis der Versicherung im Wohnstaat einzureichen – dasselbe gilt für nichterwerbstätige Familienangehörige.

Schweizer Versicherung

Innerhalb der dreimonatigen Frist muss die Person eine Grundversicherung gemäss KVG bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung abschliessen. Den Versicherungsabschluss muss sie dem Einwohneramt nachweisen.

Wichtig

Nimmt die Person ihr Wahlrecht innerhalb der dreimonatigen Frist nicht wahr, verfällt dieses. Die Person muss sich dann bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern lassen.

Fundbüro

Die Uhr verloren? Eine Sonnenbrille gefunden? Melden Sie sich beim Fundbüro der Gemeinde Zuoz.

Gefundene Gegenstände
Täglich werden viele Gegenstände verloren oder versehentlich liegengelassen. Haben Sie etwas gefunden?

  • Bitte geben Sie Fundsachen so rasch wie möglich im Fundbüro ab, damit ist die Wahrscheinlichkeit höher, den Gegenstand dem Besitzer zuzuordnen. 
  • Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Schweizweit ist jede und jeder gesetzlich verpflichtet, die Sachen in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720; Schweizerisches Zivilgesetzbuch).
  • Finderlohn: Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum (vgl. Art. 722 Schweizerisches Zivilgesetzbuch).
  • Ausnahmen: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel sowie elektronische Artikel (Mobiltelefon und dergleichen) können aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht ausgehändigt werden

Gesuchte Gegenstände
Haben Sie etwas verloren – ein Handy, den Schlüssel oder einen Regenschirm? Gerne können Sie uns den Verlust melden und wir werden diesen bei unserem Fundbüro registrieren.

Kontakt
Gemeindeverwaltung Zuoz
Einwohnerkontrolle / Fundbüro
Plaz 6
7524 Zuoz
+41 81 851 22 22
info@zuoz.ch

Haben wir Ihren Gegenstand nicht gefunden, dann kann Ihnen vielleicht die RhB, PostAuto oder Engadin Bus weiterhelfen:

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