Absenzen und Jokertage

Absenzen und Jokertage

Die Schule ist obligatorisch – die Kinder müssen diese regelmässig besuchen.Es ist erwünscht, dass Kinder, die für den Kindergarten angemeldet sind, diesen regelmässig besuchen.

 

Joker Tage

  • Die Joker Tage sollen nur aus vernünftigen Motiven genommen werden. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Joker Tage sparsam gebraucht werden, damit diese im Notfall zur Verfügung stehen.
  • Jede:r Schüler:in darf während eines Schuljahres 6 halbe Joker Tage (3 Tage) nehmen
  • Das Gesuch muss der Klassenlehrperson mindestens eine Woche vorher, via Klapp, gestellt werden.
  • Der Schulstoff sowie die versäumten Prüfungen müssen nachgeholt werden.
  • Einzelne versäumte Lektionen:

Nach drei einzelnen versäumten Lektionen streicht die Schule einen halben Joker Tag.
 

Urlaubsgesuche:

Für Absenzen, die länger als zwei Tage dauern, muss der Schulleitung mindestens 4 Wochen vorher ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.

 

Absenz wegen Krankheit:

Bei Absenzen wegen Krankheit, die länger als 4 Tage dauern, ist ein Arztzeugnis abzugeben.

 

Absenzen Reglement DT

Absenzen Reglement RU

Absenzen Reglement PT

A+
A-