Förderverein Zuoz

Über uns

Der Förderverein Zuoz setzt sich ein, die Beförderungsanlagen langfristig zu sichern und die Attraktivität von Zuoz für Ein- und Zweitheimische im Dialog mit den Behörden zu steigern. Ausserdem wird mit geselligen Anlässen der Austausch zwischen Einheimischen, Zweitwohnungsbesitzern sowie Interessierten gefördert.

Seinen Ursprung fand der Förderverein im Jahr 2003, als rund 20 Initianten - eine Durchmischung aus Ein- und Zweitheimischen - sich an einen Tisch setzten, um über mögliche Massnahmen zur Unterstützung des Skigebiets Zuoz zu diskutieren. Bei diesem Zusammentreffen erfolgte die Gründung des Fördervereins. Dieser konnte in den darauffolgenden Jahren die Modernisierung der Beförderungsanlagen massgeblich finanziell unterstützen. Für den Bau des Vierersessellifts Chastlatsch am Ortseingang von Zuoz wirkte der Förderverein auch entscheidend bei der Suche weiterer Sponsoren mit.

Weitere Förderbeiträge wurden für den Bau des Vierersessellifts Albanas und die Erweiterungen der Beschneiungsanlagen gesprochen, die heutzutage ein unverzichtbarer Bestandteil einer zeitgemässen Infrastruktur eines Skigebiets sind. Damit das familienfreundliche Skigebiet von Zuoz attraktiv bleibt, werden zukünftig weitere bauliche Massnahmen notwendig sein. Der Förderverein ist mit Blick in die Zukunft bestrebt, diese weiterhin mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen.

Termine

21.02.2025  Generalversammlung Förderverein

Aktuell

Der Förderverein zählt aktuell 302 Mitglieder.

Kontakt

Förderverein Zuoz
Patrick Steger
c/o Gemeinde Zuoz
Plaz 6
CH-7524 Zuoz

info@foerderverein-zuoz.ch
Tel. +41 81 851 22 29

Dokumente

Partner

Organisationen, Firmen und Lokale, die sich mit dem Förderverein verbunden fühlen:

Sessel- und Skilifte Zuoz AG
Schweizer Skischule Zuoz – La Punt
Restaurant Pizzet
Bar Buera

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus Ein- und Zweitheimischen zusammen, für welche die Entwicklung der Beförderungsanlagen von grossem Interesse ist. Die Vorstandsmitglieder sind für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt (2023 - 2025).

 

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